Das Gesundheitsministerium hat sein Digitalisierungsgesetz vorgelegt. Ärzte sollen Apps auf Kosten der Krankenkassen verschreiben können und Patienten außerdem leichter Ärzte finden, die Onlinesprechstunden anbieten. Auf ihrer Website dürfen Mediziner über dieses Angebot informieren.
Der diesjährige Weltgesundheitstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im April 2017 widmete sich dem Thema Depression. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, dass an Depression erkrankte Menschen Hilfe suchen und eine angemessene Unterstützung erhalten.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Rund 320 Millionen Menschen weltweit leiden an einer Depression. Starker und dauerhafter Stress kann das Risiko einer Erkrankung erheblich erhöhen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Erkrankungen wie Depressionen durch gute Präventionsangebote vorbeugen, bevor sie entstehen.“
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Diese Art der Videosprechstunde ist als Kassen- und als Privatleistung (z.B. FGL-Buchung) möglich.
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Diese Art der Videosprechstunde können auch Patienten nutzen, die noch kein bestandspatient bei ihrem Arzt/behandler sind, also der persönliche Kontakt noch nicht bestand.
Diese Art Videosprechstunde ist allerdings nur für allgemeine Beratungsleistungen und Zweitmeinungen möglich.
Die Videosprechstunde mit Registrierung kann selbstverständlich auch von Bestandspatienten genutzt werden, zum Beispiel zur erleichterten Terminvereinbarung bei ihrem Behandler.
Eine Videosprechstunde mit Regisrierung ist von den gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen (siehe TAN Verfahren), kann aber für zahlreiche FGL genutzt werden.